Neuigkeiten
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Neu in 2023 – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden. Ausgenommen vom elektronischen Verfahren sind: - privat versicherte Beschäftigte - AU-Bescheinigungen - sonstige AU-Bescheinigungen (siehe angehängte PDF-Datei) Weitere Informationen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Neuerung_2023
Mitarbeiterinformationen 2023
Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch in elektronischer Form, nicht mehr auf Papier Ab dem 01.01.2023 ist ein neues Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) verpflichtend. Sie erhalten weiterhin einen Durchschlag der AU-Bescheinigung von Ihrem Arzt. Sie müssen die Ausfertigungen jedoch nicht mehr an uns oder die Krankenkasse weiterleiten. Die
Unternehmensanalyse
Digitale Datenanalysen helfen dabei, komplexe Sachverhalte schnell und transparent darzustellen. Damit Fehler oder Auffälligkeiten nicht zum Problem werden, empfiehlt DATEV bereits in Vorsystemen und schon während des laufenden Geschäftsjahres digitale Datenanalysen durchzuführen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.