Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden. Ausgenommen vom elektronischen Verfahren sind: - privat versicherte Beschäftigte - AU-Bescheinigungen - sonstige AU-Bescheinigungen (siehe angehängte PDF-Datei) Weitere Informationen erläutern wir Ihnen
Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch in elektronischer Form, nicht mehr auf Papier Ab dem 01.01.2023 ist ein neues Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) verpflichtend. Sie erhalten
Digitale Datenanalysen helfen dabei, komplexe Sachverhalte schnell und transparent darzustellen. Damit Fehler oder Auffälligkeiten nicht zum Problem werden, empfiehlt DATEV bereits in Vorsystemen und schon während des laufenden Geschäftsjahres
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im