Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 250,00 nicht übersteigt. Folgende Angaben sind zu machen:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsausstellers)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung
  • Bruttobetrag, Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
  • das Ausstellungsdatum

Nicht erforderlich sind:

  • die Steuernummer des Leistenden
  • Angaben zum Leistungsempfänger (Rechnungsempfängers)
  • Lieferdatum
  • Angabe einer Rechnungsnummer (fortlaufenden)

Die Vereinfachungsregelungen gelten nicht bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen oder wenn die Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger liegt (vgl. § 13b UStG).