Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 250,00 nicht übersteigt. Folgende Angaben sind zu machen:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsausstellers)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung
- Bruttobetrag, Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
- das Ausstellungsdatum
Nicht erforderlich sind:
- die Steuernummer des Leistenden
- Angaben zum Leistungsempfänger (Rechnungsempfängers)
- Lieferdatum
- Angabe einer Rechnungsnummer (fortlaufenden)
Die Vereinfachungsregelungen gelten nicht bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen oder wenn die Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger liegt (vgl. § 13b UStG).
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