• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden. Ausgenommen vom elektronischen Verfahren sind: - privat versicherte Beschäftigte - AU-Bescheinigungen - sonstige AU-Bescheinigungen (siehe angehängte PDF-Datei) Weitere Informationen erläutern wir Ihnen

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  • Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch in elektronischer Form, nicht mehr auf Papier Ab dem 01.01.2023 ist ein neues Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) verpflichtend. Sie erhalten

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  • Digitale Datenanalysen helfen dabei, komplexe Sachverhalte schnell und transparent darzustellen. Damit Fehler oder Auffälligkeiten nicht zum Problem werden, empfiehlt DATEV bereits in Vorsystemen und schon während des laufenden Geschäftsjahres

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  • Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im

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