Steueränderungen 2023

Das ändert sich im Jahr 2023 bei der Steuer

Steueränderung

zum

1. Januar 2023

  • Abschreibung bei Wohngebäuden
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Altersvorsorge & Rente
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Grundfreibetrag
  • Grundrentenzuschlag
  • Homeoffice
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Kindergeld & Kinderfreibetrag
  • Photovoltaik
  • Sparer-Pauschbetrag
  • Spitzensteuersatz
  • Verlustverrechnung

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Zu den oben aufgeführten Steueränderungen zum 1. Januar 2023 stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung im Rahmen unserer Berufsberechtigung zur Verfügung.