Steueränderungen 2023
Das ändert sich im Jahr 2023 bei der Steuer
Steueränderung
zum
1. Januar 2023
- Abschreibung bei Wohngebäuden
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Altersvorsorge & Rente
- Ausbildungsfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Grundfreibetrag
- Grundrentenzuschlag
- Homeoffice
- Investitionsabzugsbetrag
- Kindergeld & Kinderfreibetrag
- Photovoltaik
- Sparer-Pauschbetrag
- Spitzensteuersatz
- Verlustverrechnung
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Zu den oben aufgeführten Steueränderungen zum 1. Januar 2023 stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung im Rahmen unserer Berufsberechtigung zur Verfügung.